Fördergelder Fonds und Co
"Vernetzt denken - gemeinsam gestalten" Flex-Paket 3
Zur Unterstützung und Beförderung anstehender Veränderungs- und Gestaltungsprozesse auf Ebene der Kirchengemeinden und Kirchenbezirke hat die Landessynode den Beschluss gefasst, für den Zeitraum 2018 – 2034 ein zusätzliches Stellenkontingent von 30 vollzeitäquivalenten Diakonenstellen im Rahmen eines Flexibilisierungs- und Entlastungspakets zu schaffen.
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Förderbaukasten für Kommunen und Zivilgesellschaft in Baden-Württemberg des Programms "Quartier 2020 – Gemeinsam. Gestalten.“ Kombinieren lohnt sich!
Um Projekte nachhaltig und langfristig zu gestalten, kann das Kombinieren von unterschiedlichen Förderprogrammen sinnvoll sein. In einem Förderbaukasten werden Ihnen die Förderprogramme aus den Bereichen Quartiersentwicklung, Beteiligung und Engagement vorgestellt und Ihnen gezeigt, wie Sie die Angebote miteinander kombinieren können.
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Innovationsprogramm Pflege 2019 in Baden-Württemberg
Das Förderprogramm 2019 dient insbesondere dem Ziel der Unterstützung und Stärkung häuslicher Pflegearrangements. Antragsunterlagen für 2019 müssen bis spätestens 31. Oktober 2018 beim KVJS eingegangen sein.
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Aktion Mensch
„Noch viel mehr vor“
Die Aktion Mensch unterstützt freie, gemeinnützige Träger mit bis zu 5.000 Euro für Honorare und Sachkosten mit der Förderaktion "Noch viel mehr vor". Das aktuelle Förderangebot lädt vor allem Initiativen und Vereine zur Antragstellung ein, die bisher noch keine Berührung mit dem Thema Inklusion hatten und hier einen ersten Schritt gehen möchten.
Förderaktion "Barrierefreiheit"
Im Rahmen der Förderaktion "Barrierefreiheit" können bei der Aktion Mensch Anträge zur Förderung kleiner örtlicher Vorhaben zur Herstellung von Barrierefreiheit gestellt werden. Freie gemeinnützige Organisationen können mit bis zu 5.000 Euro für Anschaffungen und kleine bauliche Vorhaben zur Beseitigung von Barrieren (z.B. Rampen, barrierefreie Sanitärräume, Kommunikationseinrichtungen) unterstützt werden.
Hilfen gegen Armut und Ausgrenzung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben eine gemeinsame Förderrichtlinie veröffentlicht. Ziel ist die Verbesserung der Lebenssituation von besonders benachteiligten neu zugewanderten Unionsbürgern/-innen, darunter Eltern mit Kindern im Vorschulalter, sowie wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen.
Ab sofort können Kommunen, Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege und sonstige gemeinnützige Träger Vorschläge für lokale bzw. regionale Projekte in ganz Deutschland einreichen. Es können Projekte mit einem Finanzvolumen von bis zu einer Million Euro gefördert werden.
Nähere Informationen erhalten Sie unter
https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/hilfen-gegen-armut-ausgrenzung.html
Linkverzeichnis online
>>> großes Linkverzeichnis rund um das Thema Fördermittel für Non-Profits